Luzern ist zur Zeit Schauplatz schmerzhafter Auseinandersetzungen um den Kurs der Musikausbildungen. (Bild: Codex flores)
Die Luzerner Musikhochschule fährt - von der Konferenz der Schweizer Musikhochschulen (KMHS) kritisch beäugt - ein Sonderzüglein in Sachen Master-Studiengängen. Nun hat sie aus heiterem Himmel auch noch ihren Rektor entlassen. Die Konflikte sind Symptome für die Unruhen und Verunsicherungen, welche die Reformierung der Schweizer Fachhochschul-Landschaften mit sich bringen.
Stephan Siegenthaler ist konsterniert. Im August 2008 ins Amt des Rektors der Hochschule Luzern - Musik (HSLU M) berufen, ist der Klarinettist und erfolgreiche frühere Medizinaltechnik-Unternehmer Ende Dezember 2009 auf die Strasse gestellt worden. Ohne dass er zuvor zu einem Gespräch über mögliche Kritiken an seiner Arbeit eingeladen worden wäre, ist ihm eröffnet worden, dass ihm gekündigt werde. Mögliche Gründe für die drastische Massnahme blieben (und bleiben) für ihn nicht nachvollziehbar. In der lokalen Presse ist diffus die Rede von «unterschiedlichen Auffassungen betreffend Führung» oder «Einzelheiten, die allein für eine Kündigung nicht ausreichen, aber in der Fülle zum Problem wurden».
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Die Weblinks
Hochschule Luzern - Musik: www.hslu.ch/musik.htm
Codex-flores-Editorial zur Geschichte: Ein Eklat in Luzern wird zur Nagelprobe
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Mit Unverständnis haben auf die Entlassung zahlreiche renommierte Exponenten des nationalen und internationalen Musiklebens reagiert. So erklärt etwa Roman Brotbeck, der von 2003 bis Sommer 2009 als Fachbereichsleiter Musik und heute als Dozent und Vizedirektor der Hochschule der Künste Bern amtet, er bedaure den Schritt ausdrücklich, «weil die Luzerner Hochschule unter Stephan Siegenthaler den besten Ruf genoss». Er habe «mit der Berufung von neuen Lehrkräften die Ausrichtung der Hochschule modernisiert und der zeitgenössischen Musik zu grösserer Beachtung verholfen».
Auch der Oboist und Komponist mit Weltruf Heinz Holliger ist der Überzeugung, dass die Kündigung Siegenthalers, den er aufs Höchste schätze, der HSLU M «grossen Schaden» zufüge. Zahlreiche weitere gewichtige Stimmen des Musiklebens haben sich zur Verteidigung Siegenthalers erhoben.
Der nun wieder vakante Rektorposten ist nicht die einzige Baustelle der HSLU M. Die Schweizer Konferenz der Musikhochschulen (KMHS) hat sich mit Blick auf die Reformen der Ausbildungen hin zu Bachelor- und Masterstudiengängen «auf ein koordiniertes, inhaltlich abgestimmtes und argumentativ vereinheitlichtes Vorgehen» geeinigt. Man hat sich dabei laut Michael Eidenbenz, dem Direktor der Zürcher Musikhochschule, auf ein Studienangebot mit zwei Bachelor und vier Master in Musikpädagogik, Performance, Specialized Performance sowie Komposition und Theorie geeinigt. Für diese Masterstudiengänge müssen Studierende je 120 ECTS (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System) aufwenden.
Luzern habe, so Eidenbenz weiter, in einer relativ späten Phase des Bewilligungsverfahrens diese einheitliche Vorgehensweise insofern unterlaufen, als man sich auf zwei Master-Angebote beschränkte, von denen eines ursprünglich mit 90 ECTS dotiert sein sollte. (Das Sonderzüglein ist allerdings keine Erfindung der Musikhochschule. Sie ist damit 2006 Vorgaben gefolgt, welche der damals Fachhochschule Zentralschweiz genannte Luzerner Fachhochschul-Verbund zur Ausgestaltung der Master-Angebote machte. Er liess nur zwei Master-Studiengänge zu.)
Die KMHS habe den Alleingang (mit Recht, wie Eidenbenz betont) als gefährlich betrachtet, da er belegt hätte, dass die definierten Hochschulkompetenzen offenbar auch mit kleineren und billigeren Angeboten erzielt werden könnten. In einer Aussprache im Sommer 2007 habe man sich deshalb darauf geeinigt, dass Luzern zwar nur zwei Master-Studiengänge beantragen werde, dass diese aber mit 120 ECTS dotiert würden und dass die Abschlusskompetenzen gesamtschweizerisch einheitlich bleiben sollten. Damit sollte sichergestellt werden, dass Konkurrenz nicht auf der Ebene der formalen Anforderungen, sondern auf derjenigen der inhaltlichen Qualität zum Tragen kommen sollte. Der Bund hat schliesslich alle Anträge in der eingegebenen Form bewilligt.
Konsensorientierte Zukunft der Masterstudiengänge
Damit sind die grundlegenden Differenzen der KMHS mit Luzern zwar bereinigt worden. Solche ergeben sich aber nach wie vor bei der Umsetzung. So bietet Luzern beispielsweise die Möglichkeit an, beide Masterprogramme gleichzeitig zu studieren, was erneut der restschweizerischen Systematik entgegenläuft und neuerliche Befürchtungen auslöst, in der Zentralschweiz würden Studierende mit Spezial-Angeboten angezogen. Siegenthaler war nach Überzeugung von Mitgliedern der KMHS wesentlich daran beteiligt, für die offenen Fragen konstruktive Lösungen zu finden, die mit seiner Entlassung wieder gefährdet sein könnten.
Pierre Wavre, der Präsident der KMHS, anerkennt, dass das Luzerner System mit zwei Masterstudiengängen – einem mit Schwerpunkt Pädagogik und einem mit Schwerpunkt Interpretation – raffiniert ausgestaltet ist. Die Schweiz schaffe mit dem Verlust der Unité de doctrine aber Konfusionen, nicht zuletzt auch im Ausland. Wavre bedauert überdies, dass mit den Differenzen die Rolle der KMHS als normierende Kraft geschwächt wird.
Martin Schüssler, Prorektor und Projektbeauftragter für die Masterprogramme der HSLU M vermutet hinter der Kritik Missverständnisse. Die Master könnten in Luzern zwar tatsächlich parallel studiert werden, erklärt er, in der Summe müsste dazu aber trotzdem die Zeit aufgewendet werden, die für zwei hintereinander absolvierte Masterstudiengänge nötig sei. Auch die Befürchtungen, das Schweizer System werde im Ausland nicht verstanden, teilt er nicht. Die Studiengänge in Deutschland etwa seien weitaus komplexer differenziert als die schweizerischen.
Schüssler sieht das eigentliche Problem ohnehin nicht in der Art der Definition der Studiengänge, sondern in der Frage der Finanzierung von Ausbildungen durch den Bund. Dieser wolle Studierende nämlich beim Studium eines Masters bloss einmal unterstützen, was gegenüber früheren Stipendienregeln einen Rückschritt bedeute. Er wünschte sich, dass die KMHS sich dieses Problems dezidierter annehmen würde. Eidenbenz besätigt das Problem und erklärt, dass es zur Zeit Thema von Gesprächen zwischen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sei.
Unruhen durch Zusammenführung mehrerer Schulen
Die Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge sind bloss der Höhepunkt grosser Umwälzungen, mit denen der Lehrkörper der HSLU M in den vergangenen Jahren hat fertigwerden müssen: 1999 wurden das Konservatorium Luzern, die Akademie für Schul- und Kirchenmusik und die Jazz Schule Luzern – drei unabhängig voneinander begründete und gewachsene Institutionen mit teils sehr unterschiedlichen inneren Kulturen – in der Stiftung Musikhochschule Luzern zusammengeführt und der Fachhochschule Zentralschweiz angegliedert, die seit Oktober 2007 unter dem Namen «Hochschule Luzern» auftritt. Im Zuge dieses Namenwechsels trägt die Musikhochschule seither den offiziellen Namen «Hochschule Luzern – Musik».
Unter der Leitung des Gründungsdirektors Thüring Bräm und dessen Nachfolgers Alois Koch (ab 2001), ist die HSLU M in den Worten des früheren Direktors von Radio DRS2 Arthur Godel zu einem Haus mit internationaler Ausstrahlung und Anziehung weiter entwickelt worden. Seit der Übernahme der Leitung durch Stephan Siegenthaler im September 2008 habe die Schule nochmals einen grossen Schritt getan. Godel beobachtet als langjähriger Präsident des Migros Instrumental- und Kammermusikwettbewerbs, dass Luzern auf dem besten Weg ist, in der Spitzengruppe der Schweizer Hochschulen mithalten zu können.
Die Umwälzungen hatten allerdings auch ihren Preis. Kurz vor Siegenthalers Amtsantritt ist in die Führungsstruktur mit der Auflösung der Stelle des Verwaltungschefs erheblich eingegriffen worden, und zwei Monate vor dem Amtsantritt von Siegenthaler war in der Schulleitungskonferenz ein Burn-out zu beklagen. Gut unterrichtete Beobachter des Luzerner Musiklebens bestätigen überdies, dass mindestens ein Kandidat für die Nachfolge Kochs, die 2007 in der Endauswahl standen, anonyme Drohungen erhalten und sich deshalb zurückzogen habe. Für die Wahl des neuen Rektors ist deshalb in der Folge von Januar bis April 2008 ein Berufungsverfahren ohne Ausschreibung und Assessment durchgeführt worden, das letztlich zur einstimmigen Wahl Siegenthalers geführt hat.
Die Zusammenführungen und die Differenzen zu den anderen Schweizer Masterangeboten haben dazu geführt, dass die Einschätzung der Stärken und Eigenheiten der HSLU M von aussen noch mit Unsicherheiten behaftet ist. Unter Interessenten an ihren Ausbildungsgängen wird unter anderem hier und da herumgeboten, Luzern akzeptiere Ausbildungswillige, die in Zürich oder Bern abgewiesen würden und ziele darauf ab, die Zahl der Studierenden möglichst gross zu halten.
Internationales Lob für die Masterstudiengänge
Stephan Siegenthaler widerspricht dem. Er weist darauf hin, dass letztes Jahr in Luzern etliche Bewerber nicht aufgenommen wurden, die dann in Zürich oder Basel untergekommen seien. Dass die Studierendenzahlen bewusst konstant gehalten werden, geht auch aus Zahlen hervor, die Beatrice Windlin, die Kommunikationsbeauftragte der HSLU M vorlegen kann. In den letzten fünf Jahren weisen diese jeweils rund 500 Studierende aus. Der Spitzenwert ist in diesem Zeitraum 2007/08 mit 521 erreicht worden, 2009/10 zählt die Musikhochschule etwas weniger, nämlich 498 Studierende.
Die internationale Expertengruppe, die das Akkreditierungsgesuch der realisierten Masterstudiengänge beurteilt, stellt der HSLU M laut Windlin ein hervorragendes Zeugnis aus. Die Expertengruppe anerkenne, dass die Hochschule 2006 das Europäische Qualitäts-Label «Committed to Excellence» erhalten habe und alle zwei Jahre eine Selbstbewertung anhand der Kriterien des entsprechenden Modells durchführe. Der Studienplan ermögliche zudem in beispielgebender Weise den Erwerb jeweils individuell abgestimmter beruflicher Kompetenzen. Laut Expertengruppe mustergültig seien, so Windlin, auch die ausformulierten Qualitätsstandards für die Lehre.
Angesichts der Tatsache, dass die positiven Entwicklungen unter Siegenthalers Leitung nach Einschätzung zahlreicher externer Beobachter einen weiteren Schub erhalten haben, ist dessen unzimperliche Entlassung schwer nachvollziehbar. Rechtlich allerdings lässt sie sich allerdings nicht anfechten. Thomas Geiser, Rechtsprofessor der Uni St.Gallen und Mitglied der Arbeitsgruppe Filmförderungskonzepte des Bundes, lässt an der juristischen Rechtmässigkeit der Kündigung keine Zweifel.
Gehe es um eine privatrechtliche Anstellung, dann herrsche grundsätzlich Kündigungsfreiheit, erklärt Geiser, eine Kündigung brauche keinen besonderen Grund. Es gebe nur gewisse Gründe, welche nicht zulässig seien, weil sie in der einen oder andern Form als diskriminierend angesehen würden. Selbst wenn ein solcher Grund vorliege, sei die Kündigung allerdings gültig und wirksam.
Diese für die Abteilung einer öffentlichen Hochschule ungewöhnliche rechtliche Konstruktion (neben der Musikausbildung ist an der Hochschule Luzern auch die Schule für Soziale Arbeit noch privatrechtlich organisiert), hat historische Gründe und wird allgemein als korrekturbedürftig empfunden.
Von den Fachhochschulverantwortlichen kommen mit Blick auf die Entlassung Siegenthalers denn auch gemischte Signale. Zum einen stellen sie sich auf den rechtlich einzig möglichen Standpunkt, dass sie auf die Personalentscheide der Stiftung keinen direkten Einfluss haben, andererseits anerkennen sie, dass die ganze Situation unbefriedigend ist, und sie suchen mit Blick auf die künftigen Entwicklungen das Gespräch mit den Dozierenden. Es ist auch bereits vorgesehen, die privaten Trägerstiftungen aufzulösen und die betroffenen Teilschulen juristisch vollständig in die Hochschule zu integrieren.
Viele Fragen bleiben zur Zeit noch offen
Aber auch wenn die Rechtslage klar ist, bleiben Fragen zur Legitimierung der Trennung von Siegenthaler. Pierre Peyer, der Präsident des Stiftungsrates, beteuert etwa, dass der entsprechende Entscheid des Stiftungsrates einstimmig gefallen ist, mit der Begründung, «dass die Ausübung der Rolle als Rektor nicht den Vorstellungen und Erwartungen des Stiftungsrates entsprach und Stephan Siegenthaler das Vertrauen der Mitarbeitenden der zweiten und dritten Führungsebene verloren hat». Mit Blick auf die Geschwindigkeit, in welcher der Entscheid zustandegekommen ist, deutet dies allerdings weniger darauf hin, dass die Gründe für die Entlassung offensichtlich gewesen sind.
Siegenthaler hat laut eigenen Angaben bis heute über die in der Presse angedeuteten, eher vagen und eine Freistellung ohne eingehendere Abklärungen keinesfalls rechtfertigenden Vorwürfe hinaus keine in seinen Augen befriedigende Begründung erhalten. Die formale Einstimmigkeit muss deshalb eher als Zeichen dafür gedeutet werden, dass mehrere Stiftungsräte (von denen einige auch bloss ex officio in dem Gremium sitzen und das Innenleben der HSLU M kaum aus eigener Erfahrung kennen dürften) sich kein Bild von den Hintergründen machen konnten, aber dennoch für die folgenreiche Entlassung votierten.
Verstärkt werden die Bedenken mit Blick auf die Veflechtung der Entscheidungsträger, die sich in lokalen Kontrollorganen von Kulturinstitutionen auch andernorts natürlicherweise ergeben. Peyer ist nicht nur Präsident des Stiftungsrates der HSLU M, sondern auch Präsident des Trägervereins des Orchesters. Er amtet überdies als Stiftungsrat der Trägerstiftung KKL Luzern und als Stiftungsrat und Mitglied des Ausschusses der Stiftung Konzerthaus Luzern sowie als Mitglied des Konservatoriums-Vereins Dreilinden Luzern.
Die Ämterkumulation hat Peyer gemäss eigenen Beteuerungen nicht gesucht; sie habe sich vielmehr aus gewissen Notwendigkeiten ergeben, erklärt er. Mit Blick auf die Rektoren-Entlassung räumt er die Delikatesse der Konstruktion allerdings ein. Er habe diese, versichert er, aber immer transparent thematisiert und sei bei möglichen Rollenkonflikten konsequent in den Ausstand getreten.
Laut Peyer ist Siegenthaler nicht zuletzt berufen worden, um der HSLU M ein neues Gesicht zu geben. Dass nach dem Scheitern der ersten Runde der Wahl zur Nachfolge Kochs und anderer deutlicher Hinweise darauf, dass die Musikhochschule mit nicht aufgearbeiteten Konflikten belastet ist, die Situation nicht bereinigt wurde, bevor man die strategische Position des Rektors neu besetzte, ist erst recht schwer verständlich. Mit Siegenthaler ist zudem eine Führungskraft von aussen ohne Hausmacht und Erfahrung in der Leitung einer der Öffentlichkeit verpflichteten Institution eingesetzt worden.
Im Rahmen des öffentlichen Rechts hätte Siegenthaler gegen den Entscheid Appellationsmöglichkeiten, die eine Untersuchung der Hintergründe erzwingen könnten. Aufgrund der privatrechtlichen Konstruktion rund um die HSLU M bleibt ihm eine solche zwar verwehrt. Falls Kandidaten vor der Berufung Siegenthalers tatsächlich bedroht wurden, müssten Untersuchungsbehörden möglicherweise von sich aus aktiv werden. Bedrohungen dürfen keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Geht es um Behörden und Beamte, gelten sie nach Artikel 285 StGB sogar als Offizialdelikt.
Eine Untersuchung wäre aber schon nur aus hochschulpolitischen Gründen angezeigt. Die Hochschule Luzern müsste an einer Aufarbeitung interessiert sein, wird sie doch mit der rechtlichen Integration der HSLU M alle mit dem Scheitern der Etablierung eines neuen Rektors keineswegs gelösten, sondern vermutlich eher verstärkten Probleme innerhalb der HSLU M erben. Der Stiftungsrat hat sich gegenüber Forderungen nach einer Abklärung aus den Kreisen des Dozentenschaft der HSLU M und von Siegenthaler selber bislang allerdings resistent gezeigt.
Musik in Goodmans Individuenkalkül
Der Individuenkalkül des Philosophen Nelson Goodmans scheint für formale Beschreibungen musikalischer Strukturen wie geschaffen.
Jubiläen 2010
Frédéric Chopin
Ein paar nützliche Links und Codex-flores-Texte zu Frédéric Chopin
01. 06. 2010 Dossier Kulturpolitik Entwurf einer Bundeskulturpolitik Eine eigenständige Bundes-Kulturpolitik ist unerlässlich. Helvetia muss dazu aber ein paar alte Zöpfe opfern.