Steuerzentrale der Schweizer Bundeskultur: Eingang zu Nationalbibliothek und Bundesamt für Kultur im Berner Kirchenfeld-Quartier. (Bild: Codex flores)
Kultur ist in der Schweiz Sache der Kantone. Dies bekräftigt das neue Kulturförderungsgesetz einmal mehr. Eine eigenständige Bundes-Kulturpolitik ist dennoch unerlässlich. Helvetia müsste dazu allerdings zunächst ein paar alte Zöpfe opfern.
Es ist ein Paradox: Liberales Denken beruft sich auf Freiheit und Selbstverantwortung. Kunst ebenso. Liberales Denken betont die Notwendigkeit von Veränderung und Risiken, um die offene Gesellschaft immer neu zu erfinden. Kunst ebenso. Dennoch hat Kulturpolitik in der bürgerlichen Mittepolitik über Festreden hinaus kaum einen Stellenwert. Mehr noch: Seit den Umbrüchen von 1968 hat die Linke den Liberalen die Deutungshoheit über kreatives Schaffen entrissen, und die Rechte die Meinungsführerschaft zur ökonomischen Rolle der Kulturwirtschaft.
Dem linken Modell des Kulturschaffens als Gesellschaftskritik (das vor kurzem auch vom grünen Genfer Nationalrat Antonio Hodgers explizit beschworen worden ist, 1) muss der Liberale ein solches der Ähnlichkeit des Künstlers mit Grundlagenforschung und Unternehmertum gegenüberstellen. Dazu gilt es, das Kulturförderern und Unternehmern gemeinsame Dilemma herauszuarbeiten: Wie können Qualität und Tragfähigkeit von Ideen beurteilt werden, wenn man über diese erst retrospektiv entscheiden kann, nachdem sie ihre Wirkung entfaltet haben (oder eben nicht)?
Unternehmer müssen aufgrund ungenügenden Wissens über die Zukunft Geschäftsmodelle mit existentiellen Konsequenzen entwickeln, Kulturförderer Geld in Projekte investieren, die ihren Wert möglicherweise erst Jahrzehnte später zeigen. Kulturförderung hat auch enge Verandtschaft mit Wissenschaftspolitik Wie können Kreativität, Forscherneugier und Dynamik politisch und wirtschaftlich stimuliert werden? Diese Frage stellt sich in der Universitätsentwicklung auf verblüffend ähnliche Art wie in der Kulturförderung; dargelegt hat dies kürzlich die Forschungsmanagerin Margrit Osterloh in einem Artikel in der «NZZ» (2).
Braucht es überhaupt eine Kulturpolitik des Bundes?
Um die Grundzüge einer zukunftsweisenden nationalen schweizerischen Kulturpolitik zu entwerfen, muss zunächst die Existenzfrage gestellt werden, ist Kultur doch Sache der Kantone. Die Diskussion einer zukunftsgerichteten Bundeskulturpolitik wird dabei aufgrund historischer Zufälligkeiten erschwert. Als hinderlich erweist sich vor allem die Tatsache, dass sie vor dem Zweiten Weltkrieg als Instrument der propagandistischen Aussenpolitik (3) begründet wurde. Der Grossteil der Kritiken an der Kulturstiftung Pro Helvetia bezieht sich denn auch auf ihr Wirken im Ausland. Diese Verquickung von Kulturpolitik mit nationaler Auslandswerbung ist eine Altlast, die eine autonome Definition der Kunstförderung unnötigerweise behindert.
Ebenso Ballast ist die Auseinandersetzung mit der rechtsliberalen These des «Kultur ist Sache der Kultur» (4). Sie entwirft nämlich eigentlich nicht eine autonome Kulturpolitik, sondern glaubt im Geiste des Kalten Krieges, gegen linke Konzeptionen von Kultur einen «freiheitlichen» Verteidigungswall errichten zu müssen. Der Schlüsselartikel dazu aus den Kreisen des Liberalen Institutes erinnert etwa daran, dass sich in Österreich unter dem Regime einer Mitte-Links-Regierung «eine Art von öffentlich approbiertem Kultursozialismus» entwickelt habe, der «bestimmte Ausdrucksformen der Kultur und der Kulturkritik förderte und am Leben erhielt, ohne dass eine entsprechende wirtschaftliche und durch die Nachfrage gestützte Basis vorhanden gewesen wäre».
Der Artikel gipfelt in der Mahnung, gegen eine eigenständige «linke Kulturszene» sei nichts einzuwenden, solange sie keinen verbrieften Anspruch auf staatliche Förderung beanspruche. Dieser Stossrichtung folgen selbst heute noch Verlautbarungen wie die Stellungnahme des Schwyzer Regierungsrates zur kantonalen Kulturpolitik (5). Im Grunde genommen ist sie aber nichts anderes, als die Zurückweisung ebenso überholter linker Konzeptionen und damit für eine konstruktive bürgerliche Kulturpolitik nicht von Nutzen. Eine authentische bürgerliche Kulturpolitik lässt sich nur entwickeln, wenn sich Kulturförderung von jeglicher politischer Instrumentalisierung emanzipiert.
Entpolitisierung der Förderung, Politisierung der Kunst
Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass Kunstschaffen und Kultur keine politische Dimension hätten. Wie mit Blick auf ihre Geistesverwandte, die wissenschaftliche Forschung, sollten sie jedoch nicht über nationale Verbindungen oder politische Instrumentalisierungen definiert werden. Gentechnik, Nanotechnologie, Forschung zu erneuerbaren Energien und so weiter sind politisch hart umstrittene Bereiche, selbst wenn sich Wissenschaft selber nicht als politisches Unternehmen versteht. So etwas wie eine nationale Physik, Biologie oder Ökonomie ist undenkbar. Auf vergleichbare Weise müsste in der Kulturförderung mit politischer Kunst umgegangen werden können. Kulturförderung darf kein politisches Projekt sein, sondern hat zuallerst die Aufgabe, die Vielfalt der Äusserungen zu garantieren – unabhängig von der politischen Couleur ihrer Kreateure.
Als historisches Vorbild kann dabei etwa das Wirken des Historikers Jean Rudolf von Salis als Pro-Helvetia-Präsident in den fünfziger und sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts dienen. Unter seiner Ägide pflegte die Kulturstiftung eine weltanschauliche Offenheit, die es erlaubte, sowohl ein Pamphlet des anarchistisch geprägten Sozialisten Fritz Brupacher zu fördern wie auch eine Jubiläumsschrift zum Wirken des Erzreaktionärs Gonzague de Reynold (6).
Derartige Offenheit und Integrität garantieren, dass Kulturförderung die politisch wichtige Aufgabe des Kulturschaffens sicherstellt, Tabuisierungen und Verdrängungen von Unstimmigkeiten in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu verhindern.
Damit stellt sich für die Kulturförderung natürlich auch die Machtfrage. Tatsächlich ist in dieser Hinsicht heute eine bedenkliche Entwicklung zu beobachten: Die Kulturförderung politisiert sich und die Kultur selber zieht sich ins Unverbindliche zurück, wo es doch gerade umgekehrt sein sollte: Die politische Diskussion zu den Rahmenbedingungen der Kulturförderung sollte ein unspektakulärer Verwaltungsakt bleiben, und das Kulturschaffen das Bewusstsein dafür schärfen, dass seine Aktivitäten immer auch politische Dimensionen hat. Die Beschäftigung von Literaten vonehmlich mit ihrem privaten häuslichen (Un-)glück ist genauso ein staatspolitisches Statement (ein unbefriedigendes) wie ein Trachtenfest oder eine Vernissage der urbanen Schickeria.
Bundeskultur ohne Souveränitätsverlust der Kantone
Entscheidend ist dabei, die Souveränität der Kantone zu respektieren, die eine substantielle Bundeskulturpolitik mit der Ablehnung eines vermeintlichen «eidgenössischen Kulturvogtes» (7) nie zugelassen haben. Auch das neue Kulturförderungsgesetz (KFG) folgt dieser Tradition. Es bekräftigt zunächst den Grundsatz, wonach Kultur Sache der Kantone ist. Politiker von links bis rechts haben zudem dafür gesorgt, dass weder ein Zweckartikel, noch eine explizite Definition von «Kultur» darin Eingang findet. Es ist – guteidgenössich – explizit und gewollt als reines Organisationsgesetz konzipiert worden.
Anknüpfen kann eine Definition der Aufgaben einer Bundeskulturpolitik deshalb vor allem an den Modellen der Forschungspolitik, die zeigen, dass der Bund gewichtige Aufgaben übernehmen kann, ohne die Hoheit der Kantone zu gefährden (Bildung ist ja auch Sache der Kantone). Institutionen wie die ETH beweisen, dass der Bund Wichtiges leisten kann, indem er das Wirken der Kantone dort ergänzt, wo deren Leistungsfähigkeit und Eigeninteresse Grenzen hat. Der Bund muss dazu in die kantonalen Kulturkonzeptionen nicht eingreifen. Die Schweiz kann gut damit leben, dass sie auf Kantonsebene 26 Kulturtheorien unterschiedlicher Qualität und Aktualität hat.
Als Aufgabe des Bundes wird im Kulturartikel der Bundesverfassung bloss beschrieben, was «von gesamtschweizerischer Bedeutung» ist. Das KFG verquickt aber leider nach wie vor auch Kulturförderung und Landesmarketing (Art.3e: «Die Kulturförderung des Bundes hat [unter anderem] zum Ziel, das schweizerische Kulturschaffen im Ausland bekannt zu machen»), und es beschränkt die Aufgabe der Bundeskulturförderung auf subsidiäre Massnahmen (Art. 4: «Der Bund ergänzt in seinem Zuständigkeitsbereich die kulturpolitischen Aktivitäten der Kantone, Städte und Gemeinden».
Vonnöten wäre demgegenüber, vergleichbar mit den Aufgaben-Definitionen einer ETH in der naturwissenschaftlichen Forschung, eine Bundeskulturpolitik, die nicht wie die Kantone regional und gesellschaftlich an einem bestimmten Ort situiertes Kulturschaffen fördert, sondern Spitzenleistungen und Exzellenz unterstützt. Diese müssten einem globalen künstlerischen Forschungsprojekt verpflichtet sein, das inhaltlich und nicht gesellschaftlich oder regional verortet ist. Vollzogen würde damit bloss eine Entwicklung respektive Emanzipation des ästhetischen Schaffens von nationaler Selbstdarstellung, die in der Kunstwelt schon lange Realität ist. Kunstschaffende sehen sich als Teil einer globalen Community und nicht als Vertreter lokaler Gemeinschaften.
Kultur ist Arbeit an den Fundamenten der Gesellschaft
Welche positiven Aufgaben hat das Kunstschaffen demnach im staatspolitischen Ganzen? Allgemein anerkannt scheint die Vorstellung, dass es sich mit elementaren existentiellen und vorsystematischen Erfahrungen auseinandersetzt und dabei Freiräume für Ideen und Reflexion schafft. Es beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Eigenarten der sinnlichen Wahrnehmung und den Basismodellen der menschlichen Welterfahrung – den Mythen. Geschichten, Lebensbewältigungsstrategien, Emotionen und Antrieben privaten und gesellschaftlichen Handelns. Dies tut es mit einem unbedingten Willen zu Wahrheit und Authentizität, weshalb es – nach wie vor antiken Modellen der Ästhetik folgend – eine kathartische Aufgabe (8) übernimmt.
Das Kunstschaffen ist damit (idealerweise) Teil jener Kraft – ihr gehören auch die Medien als sogenannte vierte Gewalt im Staat an –, die dafür sorgt, dass in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion keine wesentlichen Tatsachen und Triebkräfte tabuisiert, verdrängt oder propagandistisch manipuliert werden können. Sie kartografiert alle möglichen Wege und Gebiete der Erforschung von Innen- und Aussenwelt (und darf dabei wie Mephisto in Goethes «Faust» durchaus auch das Böse wollen und das Gute schaffen und deshalb lieber verneinen als sich vor herrschender Meinung verneigen, 9).
Eine solche Konzeption der Aufgaben von Kunst und Kultur birgt einen zentralen Widerspruch in sich: Zum einen verlangt sie nach einer möglichst breiten Förderung nach dem Giesskannenprinzip, um die Vielfalt der Ideen und Perspektiven zu sichern. Zum andern verlangt sie nach dem Willen zur kompromisslosen Exzellenz, um den Widerständen, die einer Katharsis zwangsläufig entgegengesetzt werden, erfolgreich begegnen zu können.
Dieses widersprüchliche Anforderungsprofil liesse sich erfüllen, wenn den Kantonen die Förderung der regionalen Vielfalt und gesellschaftlichen Breite überlassen wird. In den Kantonen bilden sich die im Lebensalltag verwurzelten Gemeinschaften, in denen sich Kunstschaffen mit «Stallgeruch» entfaltet und soziale Aspekte der kulturellen Selbstdefinition einer Region eine Rolle spielen.
Der Bund wiederum müsste sich den Dimensionen des Kunstschaffens zuwenden können, die kompromisslos inhaltlicher und formaler Brillanz verpflichtet und geografisch nicht situierbar sind und sich alleine aus ihrer Relevanz mit Blick auf globale Entwicklungen und intrinsische Fragen ästhetischer Bewegungen legitimieren. Wie in der wissenschaftlichen Grundlagenforschung ginge es dabei darum, die Entwicklung von Ideen zu fördern, die vordergründig keinen ökonomischen Nutzen bringen, aber für die Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft letztlich das Fundament legen.
Mit der Unterstützung wissenschaftlicher Grundlagenforschung teilt die Kulturförderung auch das Kernproblem der Legitimation staatlicher Mittel: Sie hat keinen kurzfristigen und quantifizierbaren Nutzen und wird nur möglich, wenn sie von Politikern verteidigt wird, die aufgrund eines weiten geistigen Horizontes ihren Nutzen zu verstehen in der Lage sind. Gegenüber der weitaus stärker technologisch orientierten wissenschaftlichen Grundlagenforschung ist das ästhetische Schaffen noch schwerer fassbar und in Nutzkategorien zu fassen.
Fünf Irrtümer der Kulturförderung
Dies zeigen fünf verbreitete Irrtümer der Kulturförderung – eher hilflose Versuche, das eigene Wirken politisch zu legitimieren:
Qualität ist kein Kriterium der Förderung. Die Qualität und der Einfluss künstlerischer Erzeugnisse zeigt sich erst in der historischen Retrospektive, möglicherweise erst Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte nach ihrer Erschaffung. Beurteilung von Qualität kann nur aufgrund fester Kriterien erfolgen. Das Festlegen von Kriterien widerspricht aber dem zentralen Anliegen des Kunstschaffens, das Regeln hinterfragen, relativieren oder gar zurückweisen will. Das Bewusstsein für die Unzulänglichkeit des Qualitätskriteriums scheint sogar in den Kantonen zu steigen. So erklären etwa die jurassischen Kulturförderer, es spiele in ihren Entscheidungen keine Rolle mehr (10).
Innovation ist kein Kriterium der Förderung. Für die Beurteilung des Innovationspotentials künstlerischen Schaffens gilt dasselbe wie für die Qualitätsforderung. Hier liegt überdies ein Kategorienfehler vor. Innovation ist weder Ausgangspunkt noch Absicht künstlerischen Schaffens, sondern eine Folge davon, die sich nicht planen lässt. Die Forderung nach Innovation illustriert das Scheitern der Förderer, sich Geldgebern gegenüber zu legitimieren. Innovation ist keine willentliche und kurzfristige Wirkkraft (das antike Axiom der Naturphilosophie «natura non facit saltus» gilt auch hier, 11). Kunstschaffen, das sich scheinbar in konventionellen Bahnen bewegt, kann in langsamen Prozessen eine wuchtige Erneuerungskraft entwickeln, spektakulär anmutende Innovationen auf der andern Seite wie Jahrmarkts-Feuerwerk in der Luft verpuffen.
Die Beachtung durch die Öffentlichkeit ist kein Kriterium der Förderung. Wer fordert, dass Kunst populär sein muss, verkennt deren Grundcharakter ebenfalls. Alleine der Hinweis auf die unzähligen herausragenden Kunstwerke, die zu populären Ikonen geworden und zur Zeit ihrer Entstehung entweder ignoriert oder belächelt worden sind, genügt, um das Kriterium zu widerlegen. Popularität zu fordern, ist mutlos und zeugt von Unsicherheit der Förderer, weil es kurzfristige öffentliche Erfolge zur Legitimation nutzt. Sogar Risikokapitalgeber in der Jungunternehmerszene wissen, dass sich Erfolg nicht planen lässt, sperrige Ideen längerfristig nachhaltigen Return einbringen können und kurzfristige Erfolge à la longue unter Umständen teuer bezahlt werden müssen. Für ästhetisches Schaffen, das auf wirtschaftliche Erfolge abzielt, müssen die entsprechenden Angebote in der Wirtschaftsförderung nach deren Regeln geschaffen werden. Vor macht dies zum Beispiel die deutsche Filmförderung mit dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF, 12).
Finanzielle Aufwendungen für Gesuchsbearbeitung sind nicht administrative Leerläufe. Leider betrachtet die Politik die Arbeit von Förderkommissionen oder -gremien als Arbeit von Funktionären, die möglichst wenig kosten darf, weil «das Geld ja vor allem den Künstlern zugute kommen soll». Das ist ein verhängnisvoller Irrtum. Förderentscheide sind überaus komplex und haben weitreichende Folgen. Sie bestimmen gewichtig über die Qualität des Kulturlebens. Es müssten für die damit verbundenen Abklärungen und Diskussionen genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die dafür zuständigen Spezialisten müssten zu den Gesuchstellern die nötige Distanz haben (wie Richter zu Anwälten und Angeklagten) und ihre Tätigkeit deshalb möglichst hauptberuflich und gut entlöhnt ausüben können.
Qualitäts- und Wirkungskontrollen verbessern die Förderung nicht. Da kann auf den Untertitel des erwähnten Artikels von Margrit Osterloh verwiesen werden: «Wie die Suche nach Effizienz, Output-Messung und das Ranking-Fieber in der Wissenschaft zu Opportunismus und Ideenarmut führen können». Die dort dargelegten Argumente mit Blick auf den Wissenschaftsbetrieb lassen sich praktisch eins zu eins auf die Kulturförderung übertragen.
Da Kulturförderung mit Bereichen des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens beschäftigt ist, in denen nicht nach Regeln vorgegangen wird, sondern ebendiese in Frage gestellt oder neu definiert werden, ist es notorisch schwierig, Qualitäts- und Handlungskriterien für ihre Praxis zu entwickeln. Folgen müssten sie so allgemeinen Leitlinien wie einer Forderung danach, vor allem authentische, erkenntnisfördernde und originelle Arbeiten zu unterstützen, ohne dass dazu einfach anzuwendende Regeln zu ihrer Identifikation angegeben werden können. Da wirklich gute Kunst zwangsläufig politische und emotionale Widerstände weckt, müsste Förderung politisch überdies engagiert verteidigt und ihre Freiheit immer wieder neu erkämpft werden.
Notorisch überforderte Förderkommissionen
Damit sind heutige Förderkommissionen und ihre politischen Kontrollinstanzen prinzipiell überfordert. Den Kulturförderprofis scheint das vermehrt bewusst zu werden. Sie fordern deshalb auf verschiedenen Gebieten, statt Milizgremien herausragende Persönlichkeiten als eine Art Intendanten oder Kuratoren mit der Gestaltung der Förderung zu beauftragen. Ideen dazu kommen etwa aus dem Bundesamt für Kultur (BAK), das mit Blick auf die Filmförderung mit einer Art Intendantensystem nach dänischem Vorbild liebäugelt; der Pro-Helvetia-Direktor Pius Knüsel wiederum hat sich wiederholt für ein Kuratorensystem in der Förderung ausgesprochen (13).
Eine Möglichkeit wäre auch, das Modell des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) in der wissenschaftlichen Grundlagenforschung auf Bundesebene auf die Kulturförderung zu übertragen. Da es – nach den Worten von Dieter Imboden (14), dem Präsidenten des Forschungsrates – nicht angehen kann, dass die zweitbesten Schweizer die besten Schweizer evaluieren, wird die Beurteilung von Gesuchen vom SNF an ausländische Experten übertragen. Für die Kulturförderung, für welche die von Imboden angesprochenen Asymmetrien auch gelten, scheint ein derartiges Modell nur unvollstellbar, weil sie nach wie vor als Teil der nationalen Selbstdefinition betrachtet wird.
Ein weitere Möglichkeit ist, von der Förderung von Werken (mit Werkbeiträgen und –preisen) vermehrt zur Ermöglichung von Prozessen oder Persönlichkeiten zu wechseln. Auch hier kann die Start-up-Förderung in der Wirtschaft ein Modell bieten, die mit vergleichbaren Situationen konfrontiert ist, in denen aufgrund mangelnder Informationen weitreichende und gegebenenfalls teure Entscheide gefällt werden müssen. Auch hier sind Versuche zu beobachten, statt Businesspläne zu finanzieren, Unternehmer-Persönlichkeiten mit Potential mit einer Carte blanche zu unterstützen.
Ähnliches gilt für die Labors der Privatwirtschaft, die mit Grundlagenforschung betraut sind. Der Computerkonzern IBM etwa kennt das System von sogenannten «Fellows», denen über mehrere Jahre finanzielle Mittel und weitere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, ohne daran irgendwelche weiteren Forderungen zu knüpfen – eine Art Carte blanche für eigene Projekte. Aus dem System sind in der Schweiz (im IBM Labor Rüschlikon) zwei Nobelpreisträger-Teams (Binnig und Rohrer 1986, Bednorz und Müller 1987) hervorgegangen.
Die Kriterien bleiben die jeweils gleichen: Förderwürdig ist, wer unter Beweis gestellt hat, dass er über handwerkliches Können und eine Persönlichkeitsstruktur verfügt, die Innovationspotential zu beinhalten scheint.
Solche Strategien sind in der Privatwirtschaft möglich, in der Risikokapitalgeber eigenes Geld investieren und das Risiko deshalb selber tragen. Kulturförderung als gemeinwirtschaftliches politisches Projekt muss mit dem Problem zurecht kommen, das es aus den erwähnten prinzipiellen Gründen für die investierten Steuergelder keine klare Kosten-Nutzen-Rechnung geben kann. Sie wird also immer auf politischen Goodwill angewiesen sein, der wiederum direkt abhängig ist vom Kulturverständnis der entscheidungstragenden Politiker.
Wieviel schliesslich darf Kulturförderung den Bund kosten? Mit etwas methodischer Intelligenz können möglicherweise gewisse finanzielle Eckdaten eruiert werden. Zum einen lässt sich vermutlich eine Obergrenze für das Investitionsvolumen zumindest grob abschätzen, indem man feststellt, wieviele potentiell sinnvolle Projekte die Künstlergemeinschaft des Landes überhaupt zu generieren in der Lage ist. Untergrenzen könnten eventuell mit Blick auf die mit Kulturwirtschaft generierten Umsätze abgeschätzt werden. Im Grunde genommen wird sich die Budgetierung aber wohl einfach an bisherigen Gewohnheiten orientieren müssen – eventuell unter Berücksichtigung von Kennzahlen anderer Länder, die sich als produktive Kulturnationen global positionieren.
Optimierungen im Sinne von Best Practices und Reduktion von Verwaltungsaufwänden sind mit Blick auf die administrativen Prozesse möglich, wovon auch der Leitfaden «Evaluieren in der Kultur» von Pro Helvetia und Migros Kulturprozent ausgeht (15).
Die schwierige und konsequentenreiche Frage, wer darüber wie entscheidet, was gefördert werden soll, bleibt die schwierigste im ganzen Themenkomplex. Interessanterweise wird die absolut zentrale Frage des Wahlprozederes für den Stiftungsrat der Pro Helvetia und die Ernennung von Kommissionsmitgliedern auf allen Ebenen der Kulturförderung nie wirklich thematisiert. Das neue Buch zur Geschichte der Kulturstiftung Pro Helvetia konstatiert, dass sie bereits in den Gründungsjahren zur politischen Steuerung gezielt genutzt worden ist (16). Das Thema wird auch im neuen KFG seltsam salopp abgehandelt («Der Bundesrat wählt den Stiftungsrat»). Dass die Wahlprozedere nie zum Politikum geworden sind, ist einer der erstaunlichsten Befunde der Kulturpolitik.
Ein Möglichkeit, mit den Komplexitäten der Förderkriterien und den damit verbundenen Entscheidprozessen umzugehen, wäre es, diese einer neu zu gründenden Eidgenössischen Kunstuniversität zu übertragen. Eine solche könnte auch dafür sorgen, dass die Schweiz ihre Leistungen und Eigenheiten als Kulturnation nach aussen sichtbarer machen könnte. Einen vergleichbaren Effekt der Landeswerbung hat ja auch die ETH in der naturwissenschaftlichen Forschung.
1) in «Wenn man alles dem Markt überlässt, gibt es nur noch Mainstream-Kultur». Eine kulturpolitische Diskussion unter jungen Schweizer Politikern. Passagen. Das Kulturmagazin von Pro Helvetia 50, 2009, S. 22. 2) «Unternehmen Universität» von Margrit Osterloh in der NZZ vom 19. Mai 2010, Seite 31. 3) Siehe dazu: Zwischen Kultur und Politik. Pro Helvetia 1939 bis 2009, herausgegeben von Jakob Tanner, Claude Hauser und Bruno Seger, Verlag Neue Zürcher Zeitung, NZZ Libro, 2010. 4) Robert Nef: «Kultur ist Sache der Kultur. Fragwürdige staatliche Kulturförderung», NZZ vom 11.02.2005. 5) offizieller Kommentar zum Bericht «Kulturräume im Kanton Schwyz» vom 10.11.2009. 6) Zwischen Kultur und Politik, Seite 166. 7) Beiträge für eine Kulturpolitik in der Schweiz. Bericht der eidgenössischen Expertenkommission
für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik, herausgegeben von Gaston Clottu («Clottu-Bericht»), Bern 1978, Seite 22. 8) Aristoteles, Poetik, Deutsch in: Aristoteles, Hauptwerke, übersetzt von Wilhem Nestle, Alfred Kröner Verlag, Suttgart 1977, Seite 345. 9) Goethe, Faust I, Studierzimmer, 1335. 10) Pius Knüsel: «Kleider machen Leute. Über die Macht der Qualität». In: «Und er sah, dass es gut war...» Zur Frage der Qualität in der Kultur, Organ 4 schriftenreihe der Hochschule Luzern, Design & Kunst, interact Verlag 2010. 11) Carl von Linné: Philosophia Botanica (Stockholm, 1751). 12) siehe dazu www.dfff-ffa.de 13) etwa in «Kleider machen Leute. Über die Macht der Qualität», a.a.O., Seite 82. 14) im Tagesgespräch von DRS 1 vom 27.05.2010. 15) «Evaluieren in der Kultur. Warum, was, wann und wie? Ein Leitfaden für die Evaluation von kulturellen Projekten, Programmen, Strategien und Institutionen, Herausgegeben von Migros-Kulturprozent und Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia (PDF-Download) 16) Zwischen Kultur und Politik. Pro Helvetia 1939 bis 2009, Seite 57: «Die ohne öffentliche Ausschreibung oder demokratisches Wahlverfahren durch den Bundesrat vorgenommene Ernennung der Stiftungsratsmitglieder setzt (...) Pro Helvetias Handlungsfreiheit somit eine Grenze. (...) Mit der Ernennung linientreuer Personen hatte sich der Bundesrat in den vierziger Jahren ein Organ geschaffen, das eine Politik getreu nach dem in der Botschaft von 1938 definierten ‚Schweizergeist’ führte.»
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01. 06. 2010 Dossier Kulturpolitik Entwurf einer Bundeskulturpolitik Eine eigenständige Bundes-Kulturpolitik ist unerlässlich. Helvetia muss dazu aber ein paar alte Zöpfe opfern.